Sunday, 5. September 2010
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Winterreifenpflicht oder nicht? Drucken E-Mail

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Winterreifen
Klarheit über die Neuerungen

Unterschiedliche Meldungen haben in den vergangenen Tagen bei vielen Autofahrern für Verwirrung gesorgt. Gibt es nun eine Winterreifenpflicht oder nicht? Wann entfällt der Versicherungsschutz? Der ADAC hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

 

Grudnsätzlich gilt: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht! Bei der zum 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Novellierung des  § 2 Abs. 3 a der Straßen-Verkehrsordnung handelt es sich um eine Verhaltensvorschrift mit folgendem Wortlaut  "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage."  Das heißt im Klartext: Wer auf Schnee, Matsch oder Eis auf öffentlichen Straßen fahren will, muss Winterreifen montiert haben. Das gilt auch, wenn es erst nach Antritt der Fahrt winterlich wird. Winterreifen erkennt man an der Aufschrift M+S oder am Schneeflockensymbol.

Der ADAC empfiehlt Autofahrern generell ihr Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszurüsten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsfähigkeit solcher Reifen mit zunehmendem Alter/Verschleiß abnimmt. Winterreifen sollten deshalb nicht älter als fünf Jahre sein und nicht weniger als vier Millimeter Profiltiefe aufweisen. Wer mit ungeeigneten Reifen (Sommerreifen) auf schnee- oder eisbedeckten Straßen fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von € 20,-. Führt dieser Verkehrsverstoß zu einer Behinderung des Verkehrs, führt dies zu einem Bußgeld von € 40,- sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister.

Es ist zu erwarten, dass bei Verstößen gegen die Verordnung die Versicherungen versuchen werden, Leistungen aus der Vollkaskoversicherung zu verweigern. Genaueres lässt sich hierzu noch nicht sagen, da es noch keine Rechtsprechung gibt.

Die Verwendung von Schneeketten oder Anfahrhilfen auf Sommerreifen stellt keine „geeignete Bereifung“ dar. Auch die Mischung von Sommer- und Winterreifen wird im Ernstfall nicht anerkannt.

Die Neuregelung gilt nicht für Anhänger.

Der ADAC weist daraufhin, dass die Gesetzesnovelle auch auf das Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage abzielt. Stark verschmutzte Scheiben als Folge fehlenden Frostschutzmittels können ebenfalls zu einem Bußgeld führen.

 
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